
Die Affäre um die Steuerhinterziehung über Liechtensteiner Banken beschäftigt nun auch Spanien, insbesondere Mallorca. Dies aus vielerlei Gründen. Viele Namen mutmaßlicher Steuersünder sollen nicht nur Spanier sein, sondern auch auf Mallorca ansässige Deutsche. Schon macht in Deutschland die Frage die Runde: „Kennen Sie die geographische Mitte zwischen Sylt und Mallorca? Richtig: Liechtenstein“.
Es wird vermutet, dass Kunden Liechtensteiner Banken, auch der LGT, solche sind, die Schwarzgelder auch in Immobilien auf Mallorca investiert haben. Und nicht nur diese Spur führt dem Vernehmen nach nach Mallorca. Der Informant des BND soll sich zumindest zeitweise auf Mallorca aufgehalten haben, zwischenzeitlich jedoch sich mit neuer Identität in Australien aufhalten. Dies jedenfalls meldet unter anderem auch die „Mallorca-Zeitung“.
Die Hektik um Selbstanzeigen ist jedoch vollkommen überzogen. Steuerpflichtige, die den Finanzbehörden bereits bekannt geworden sind, im Hinblick auf eine mögliche Steuerhinterziehung, können natürlich keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr erstatten, allenfalls auf strafmildernde Umstände hoffen. „Wir raten Mandanten stets nur dann zu einer Selbstanzeige, wenn klar ist, dass die Finanzbehörden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch kein Steuerstrafverfahren eingeleitet haben“, so Rechtsanwältin Baetcke, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht in Berlin und Palma. „Damit ist klar, dass Panik unangebracht ist. Die meisten Strafrichter, die sonst Trunkenheitsfahrten aburteilen, wissen im übrigen nicht, welche erheblichen Voraussetzungen die obergerichtliche Rechtsprechung überhaupt setzt, um zu einer Steuerhinterziehung kommen zu können. Hier lohnt es sich auf alle Fälle nicht im Vorhinein klein bei zu geben, „so weiter Rechtsanwältin Baetcke, LL.M., spezialisiert auf Steuerstrafrecht.
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